Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Internet-Seite www.moodfor.art soll barriere-frei sein.
Welche Gesetze gelten dafür?
Das erfahren Sie in diesem Text.
Der Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.moodfor.art.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten respektive Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Auf der Startseite und den Eingangseiten der Bereiche Art of Wasting Time und Art of Creating Stuff lässt sich ein länger als fünf Sekunden bewegtes grafisches Element (Pfeil) nicht anhalten.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Informationen zu den wesentlichen Inhalten und Hinweise zur Navigation dieser Internetseite sind derzeit nicht in Deutscher Gebärdensprache bereit gestellt.

Informationen zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation und zu weiteren in diesem Auftritt vorhandenen Anwendungen in Leichter Sprache sowie Hinweise zum Datenschutz, zum Impressum und zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind in Leichter Sprache verfügbar.

Eine Weiterentwicklung des Auftritts mit und für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist in Planung und soll im Rahmen eines Folgeprojekts erarbeitet und umgesetzt werden. Erste Maßnahmen zur Projektentwicklung wurden bereits in die Wege geleitet.

Der Bild-Editor im Bereich Art of Creating Stuff ist nicht ohne pfadbasierte Gesten beziehungsweise Maus bedienbar, weshalb das Bearbeiten von Kunstwerken nicht möglich ist. Funktionen wie das Speichern, Herunterladen und Teilen unbearbeiteter Werke, der Upload eigener Bilder und die Weiterleitung zur Produktbestellung im externen Spreadshop sowie die Suche in der Kunstwerk-Übersicht können genutzt werden. Weitere interaktive Inhalte in den Bereichen Art of Wasting Time und Art of Chit-Chatting sind tastaturbedienbar.

Für Abbildungen von Kunstwerken sind neben Alternativ-Texten Bildbeschreibungen verfügbar. Bei der Erstellung wurden unter anderem Empfehlungen und Hinweise der Broschüre „Museen blinden- und sehbehindertengerecht gestalten“, herausgegeben vom Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., befolgt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. September 2020 auf Grundlage einer Selbstprüfung sowie einer Prüfung der Web-Agentur erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 2. September 2020 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Für Rückmeldungen, Hinweise auf Mängel und mögliche Optimierungen sowie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte steht Ihnen

Tabea Schwarze
Digital Managerin
0721 20119311
schwarze@kunsthalle-karlsruhe.de

gerne zur Verfügung.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Stephanie Aeffner
0711 279 3358

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
0711 279 3360

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erreichen Sie per E-Mail unter:

ueberwachungsstelle@drv-bw.de

Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe können Sie wie folgt erreichen:

Ulrike Wernert
Kaiserallee 4
Rathaus West
76133 Karlsruhe
0721 133 5900
behindertenbeauftragung@karlsruhe.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.